Eigene Vorsorge im Erwachsenenschutzrecht (439683)
Dozent/in
Prof. Dr. iur Stephanie Hrubesch-Millauer
Durchführung
Das Blockseminar findet zu folgenden Zeiten statt:
- Mittwoch, 25. April 2018, von 14:30 - 18:30 Uhr
- Donnerstag, 26. April 2018, von 08:30 - 12:30 Uhr
Definitive Themenzuteilung durch Dozierende: 18. Januar 2018
Abgabetermin schriftliche Arbeit: 09. April 2018
ECTS
5 ECTS-Punkte
In Kürze
Thema dieses Seminars bilden je fünf ausgewählte Einzelfragen zum Rechtsinstitut des Vorsorgeauftrags resp. zur Patientenverfügung.
Lernergebnis
Das Seminar bietet die Möglichkeit, die Grundlagen des Erwachsenenschutzrechts aufzufrischen und sich gleichzeitig mit einer fachspezifischen Fragestellung vertieft auseinanderzusetzen. Die Studierenden setzen sich vertieft mit einem Einzelthema der persönlichen Vorsorge auseinander, halten Ergebnisse wissenschaftlich sauber in einer schriftlichen Arbeit fest und präsentieren diese in verständlicher Art. Im Rahmen der anschliessenden Diskussion setzen sie sich kritisch sowohl mit dem eigenen, als auch mit den weiteren Seminarthemen auseinander.
Seminarleistung
Die Seminarleistung besteht aus einer schriftlichen Arbeit, welche den Umfang von 15 Seiten nicht überschreiten darf, sowie einem Referat von 20 Minuten. Nach dem Referat wird das Thema im Plenum kritisch diskutiert; es wird eine aktive Beteiligung an der Diskussion (15 min.) erwartet, welche auch in die Bewertung der Seminarleistung miteinfliesst. Zudem werden alle Teilnehmenden bei einem anderen Thema als DikussionsleiterIn fungieren.
Zielpublikum
Studierende der Rechtswissenschaften (Bachelor / Master); die Anzahl der Teilnehmenden ist auf 10 begrenzt.
Anmeldung
DAS SEMINAR IST AUSGEBUCHT
Die Anmeldung erfolgt über Ilias und ist vom 8. Januar 2018 (20:00 Uhr) bis zum 14. Januar 2018 (20:00 Uhr) möglich. Anmeldungen sind verbindlich und werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, ein Rückzug ist nach bestätigter Anmeldung nicht mehr möglich.
Gemäss Art. 16a des am 1. August 2015 in Kraft getretenen Studienreglements muss bei der Anmeldung der Nachweis der juristischen Arbeitstechnik und des besuchten Workshops vorhanden sein.
Hinweis
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem Markblatt sowie der Themenliste.