Make a Deal
Kaufvertrag
zwischen
Alfred Reis, 18.03.1965, von Schwarzenburg, Musterstrasse 1, 5000 Stellenbosch, Südafrika
Verkäufer
und
Beat Schröder, 25.06.1978, von Münchenbuchsee, Rue du Lac 2, 1201 Genf, Schweiz
Käufer
I. Pflichten des Verkäufers
1. Kaufgegenstand
Der Verkäufer verkauft dem Käufer 900 Standardflaschen Seven Flags Chardonnay (Jahrgang 2020, 13.5% Vol.). Der Verkäufer sichert die biologische Erzeugung des Weins zu. Als biologisch erzeugt gilt dabei ausschliesslich Wein, welcher im Rahmen der Biodiversity & Wine Initiative produziert worden ist. Darüber hinaus sichert der Verkäufer zu, dass die internationalen Standards der ILO für faire Arbeitsbedingungen im Produktionsprozess eingehalten werden.
2. Erfüllungsort
Der Kaufgegenstand ist franko und zollfrei zum Restaurant des Käufers an der Rue du Lac 2, 1201 Genf, Schweiz, zu liefern.
3. Lieferzeit
Die Lieferung hat spätestens bis zum 1. Dezember 2025 zu erfolgen.
II. Pflichten des Käufers
1. Kaufpreis
Der Kaufpreis beträgt CHF 90.00 pro Standardflasche Seven Flags Chardonnay (Jahrgang 2020, 13.5% Vol.)
Ausmachend für die 900 Standardflaschen CHF 8'100.00
Achttausendeinhundert Schweizer Franken
2. Tilgung des Kaufpreises
Der Käufer verpflichtet sich, den Kaufpreis wie folgt zu tilgen:
CHF 4'050.00 überweist der Käufer dem Verkäufer innert 10 Tagen seit Vertragsschluss (Datum der Unterzeichnung) auf folgendes Konto: ABSA Bank Stellenbosch Kontoinhaber: Alfred Reich; IBAN: ZA 2344 1000 1000 2; BIC ABSAZASB
CHF 4'050.00 überweist der Käufer innert 10 Tagen seit der Lieferung auf das obengenannte Konto.
III. Schriftform
Dieser Vertrag tritt mit der handschriftlichen Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft.
Vertragsänderungen oder Vertragsergänzungen, inklusive solcher, die diese Bestimmung betreffen, sind gültig, wenn sie entweder schriftlich, wobei auf das Erfordernis der handschriftlichen Unterzeichnung verzichtet wird, oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, erfolgen. Für die Erfüllung des Schriftformerfordernisses hinsichtlich Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags genügen also auch elektronische Übermittlungen per E-Mail.
IV. Haftung des Verkäufers für Vertragswidrigkeiten der Lieferung
[ ]
V. Schadenersatzpflicht des Verkäufers
[ ]
VI. Sittenwidrigkeit der Leistung
Sollte sich nachträglich herausstellen, dass die Erbringung der vertraglich geschuldeten Lieferung des Kaufgegenstands bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses infolge ausländischer Exportbeschränkungen nicht erfolgen kann, so ist der Vertrag gemäss Art. 20 Abs. 1 OR nichtig. Hat der Käufer bereits die hälftige Zahlung des Kaufpreises getätigt, so ist ihm die Summe innert 10 Tagen, seitdem die Parteien vom Nichtigkeitsgrund Kenntnis erhalten, zurückzuerstatten.
VII. Fehlen zugesicherter Eigenschaften
Sollte sich nachträglich herausstellen, dass der Wein den Anforderungen für eine biologische Produktion nicht genügt oder dass im Produktionsprozess die internationalen Standards der ILO für faire Arbeitsbedingungen nicht eingehalten wurden, so kann der Käufer innert Jahresfrist seit Entdeckung dieses Umstands erklären, den Vertrag nicht halten zu wollen.
VIII. Veränderte Verhältnisse
Tritt ein Ereignis oder ein Umstand ein, der eine Partei daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag rechtzeitig zu erfüllen, und liegt dieses Hindernis ausserhalb der ihr zumutbaren Kontrolle und war im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar, kann sie sich von ihrer Pflicht zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreien, sofern dies unverzüglich mitgeteilt wird.
IX. Anwendbares Recht
Dieser Vertrag untersteht materiellem schweizerischem Recht, unter Ausschluss internationaler Übereinkommen.
Zürich, den XXX. Oktober 2025
Der Verkäufer, Alfred Reis Der Käufer, Beat Schröder