Hinweise:
Gemäss Art. 16a des am 1. August 2015 in Kraft getretenen Studienreglements muss bei der Anmeldung zu einer Falllösung der Nachweis der juristischen Arbeitstechnik und des besuchten Workshops vorhanden sein.
Der Sachverhalt wird jeweils am Montag aufgeschaltet (Ausgabe des Falles gemäss Art. 15 Abs. 3 RSL RW). Die Anmeldefrist beginnt am Dienstag um 07:00 Uhr und endet am Freitag um 23:59 Uhr, sofern die maximale Anzahl von 60 Teilnehmern nicht vorher erreicht wird.